TMG wird zum DDG: wichtige Änderungen für Websitebetreiber
Websitebetreiber aufgepasst: hier müsst ihr jetzt tätig werden! Seit dem 14. Mai 2024 hat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) das Telemediengesetz (TMG) abgelöstt, was Folgen für alle Websitebetreiber hat. Ziel der neuen Regelung ist es, die Verbreitung illegaler Inhalte einzudämmen und Nutzerrechte weiter zu stärken.
Inhaltsverzeichnis
Was regelt das DDG?
Das DDG erweitert die Transparenz- und Verantwortungspflichten für digitale Dienste deutlich. Plattformbetreiber müssen künftig nachvollziehbare Informationen zu ihren Geschäftsmodellen sowie zu ihren Moderations- und Löschpraktiken bereitstellen. Auch Nutzer werden gestärkt: Sie erhalten mehr Kontrolle darüber, wie ihre Daten verarbeitet werden und welche Rechte sie gegenüber Plattformen geltend machen können.
Praxisorientiert gilt es nun auf die neuen Gesetze zu verweisen, daher solltest du direkt die entsprechenden Details innerhalb von Impressum und Datenschutzerklärung anpassen.
Auswirkungen auf Impressum und Datenschutzerklärung: Was muss jetzt geändert werden?
Die Neuerungen wirken sich für Websitebetreiber hauptsächlich auf Angaben innerhalb des Impressums und der Datenschutzerklärung aus.
- Impressum: Die Impressumspflicht wurde vom § 5 TMG auf § 5 DDG übertragen. Überprüfe, ob in deinem Impressum der Verweis auf § 5 TMG steht und ändere diesen auf § 5 DDG. Stelle sicher, dass im Impressum der korrekte Paragraph angegeben wird. Die Angabe allgemein ist übrigens nicht verpflichtend, daher kannst du diese auch komplett entfernen.
- Datenschutzerklärung: Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Sollten Verweise darauf enthalten sein, aktualisiere die Verweise in der Datenschutzerklärung entsprechend.
Fazit: kleine Änderung, große Wirkung
Das DDG bringt wichtige Neuerungen für alle, die eine Website betreiben. Auch wenn die Änderungen oberflächlich klein wirken, sind sie entscheidend für die Rechtskonformität.
Die Anpassungen im Impressum und in der Datenschutzerklärung sind schnell erledigt – und auch wenn es kaum jemand bemerken wird, bist du damit rechtlich wieder auf dem neuesten Stand.
Quellen:
- Bundesministerium der Justiz
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Europäische Kommission – Digital Services Act
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Bildquelle(n): Proxima Studio / Canva

In der IT aufgewachsen; im Marketing zuhause. Zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Unternehmergeist und kreativer Content Creator.
