Facebook-Gewinnspiele rechtssicher durchführen: Regeln, Richtlinien und DSGVO
Gewinnspiele gehören nach wie vor zu den beliebtesten und wirksamsten Methoden, um auf Facebook Reichweite zu erzielen, Interaktionen zu steigern und die eigene Community zu aktivieren. Trotz des Wachstums von Instagram und TikTok bleibt Facebook ein relevanter Marketingkanal – gerade für Unternehmen, Vereine und lokale Geschäfte.
Doch viele Gewinnspiele, die man täglich sieht, verstoßen gegen Facebook-Richtlinien oder gegen deutsches Recht, häufig unwissentlich. Das kann ärgerliche Konsequenzen haben: gelöschte Posts, Einschränkungen der Seite, Beschwerden von Nutzern oder sogar datenschutzrechtliche Probleme.
In diesem Artikel erfährst du kompakt und praxisnah, wie du ein Facebook-Gewinnspiel rechtssicher durchführst – inklusive aller Plattformregeln, DSGVO-Hinweise und rechtlichen Anforderungen.
Hinweis: dies ist keine Rechtsberatung!
Inhaltsverzeichnis
Darf man auf Facebook ein Gewinnspiel veranstalten?
Ja, Facebook erlaubt Gewinnspiele ausdrücklich. Allerdings müssen sowohl die Meta-Promotionsrichtlinien als auch die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland eingehalten werden. Gewinnspiele verarbeiten zwangsläufig personenbezogene Daten – daher spielt auch die DSGVO eine zentrale Rolle.
Facebook stellt dabei zwei Anforderungen klar heraus:
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Gewinnspiele dürfen nur über Seiten, nicht über private Profile, durchgeführt werden.
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Der Veranstalter trägt die alleinige Verantwortung – nicht Facebook/Meta.
Damit sind Gewinnspiele grundsätzlich möglich, aber klar reglementiert.
Der Pflicht-Hinweis: Ohne diesen Satz ist jedes Gewinnspiel auf Facebook/Instagram unzulässig
Jedes Facebook-Gewinnspiel muss zwingend folgenden Disclaimer enthalten – im Original-Gewinnspiel-Post selbst und vollständig ausgeschrieben:
„Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Meta. Es wird weder gesponsert, unterstützt noch organisiert. Verantwortlich ist ausschließlich [Name des Unternehmens].“
Der Satz darf weder gekürzt noch verändert werden. Dieser Hinweis ist eine offizielle Pflichtvorgabe von Meta und muss sichtbar im Beitrag stehen – nicht nur in extern verlinkten Teilnahmebedingungen. Viele Posts werden gelöscht oder Konten gesperrt, weil dieser Satz fehlt oder zu sehr abgewandelt wurde.
Welche Regeln gelten laut Facebook? (Meta Promotions Guidelines)
Facebook setzt einige klare Rahmenbedingungen für Gewinnspiele. Vor allem regelt die Plattform, welche Teilnahmehandlungen zulässig sind und welche ausdrücklich verboten sind.
Zulässige Gewinnspielmechaniken sind:
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Kommentieren des Beitrags
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Liken des Beitrags
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Posten eines Fotos oder Videos unter dem Beitrag
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Beantworten einer Frage in den Kommentaren
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Teilnahme über eine externe Landingpage
Damit lassen sich vielfältige kreative Aktionen umsetzen, ohne gegen Richtlinien zu verstoßen.
Viele häufig genutzte Mechaniken sind auf Facebook nicht erlaubt, darunter:
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Das Teilen eines Beitrags als Teilnahmebedingung
- Das Markieren oder Verlinken von Freunden
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Teilnahmeaktionen außerhalb des Originalposts
Facebook verbietet das Teilen, weil geteilte Inhalte in einem neuen Umfeld erscheinen, in dem die Teilnahmebedingungen nicht sichtbar sind. Zudem dürfen Teilnehmer nicht gezwungen oder aufgefordert werden, andere Personen zu markieren. Grund: Die markierte Person wird ohne Zustimmung Teil des Gewinnspiels – sowohl datenschutzrechtlich als auch plattformseitig problematisch. Eine Aktion außerhalb des Originalposts, wie die Teilnahme über das Profil des Teilnehmers oder in Stories ist genauso untersagt. Die Teilnahme muss immer im Original-Gewinnspielbeitrag stattfinden.
Teilnahmebedingungen sind rechtlich verpflichtend
Während Facebook sie nicht zwingend einfordert, sind Teilnahmebedingungen nach deutschem Wettbewerbsrecht und aufgrund der Transparenzpflicht unverzichtbar. In ihnen muss klar geregelt sein:
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wer teilnehmen darf (Alter, Wohnort, Ausschlüsse)
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Beginn und Ende des Gewinnspiels
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was genau verlost wird
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wie der Gewinner ermittelt wird
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wie und wann der Gewinner benachrichtigt wird
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wer der Veranstalter ist
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wie der Gewinn übermittelt wird
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wie Missbrauch ausgeschlossen wird (z. B. Fake-Accounts)
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Hinweis auf den erforderlichen Meta-/Facebook-Disclaimer
Die Teilnahmebedingungen dürfen extern auf der eigenen Website stehen – müssen aber im Beitrag klar verlinkt werden.
Datenschutzanforderungen nach DSGVO
Da personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist ein Datenschutzabschnitt verpflichtend. Teilnehmer müssen nachvollziehen können:
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welche Daten erhoben werden (z. B. Name, Adresse, E-Mail)
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zu welchem Zweck (z. B. Gewinnzusendung)
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wie lange sie gespeichert werden
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auf welcher rechtlichen Grundlage (Art. 6 Abs. 1 a, b oder f DSGVO)
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wie die Löschung erfolgt
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wer verantwortlich ist
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ob Daten an Dritte weitergegeben werden (z. B. Versanddienstleister)
Grundsatz: Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO. Nur die Daten erheben, die wirklich für das Gewinnspiel notwendig sind.
Für physische Gewinne ist die Adresse nötig, für digitale Gewinne reicht meist die E-Mail-Adresse.
Wie sollte ein rechtssicherer Gewinnspiel-Post aussehen?
Ein rechtskonformer Facebook-Gewinnspielbeitrag enthält immer:
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verständliche Beschreibung der Teilnahmehandlung
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Hinweis auf Gewinn, Dauer und Ablauf
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Link zu Teilnahmebedingungen
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Link oder Hinweis zum Datenschutz
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den verpflichtenden Meta-/Facebook-Disclaimer
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keine verbotenen Aufforderungen (Teilen, Markieren)
Damit ist der Beitrag vollständig, transparent und rechtlich belastbar.
Wie bei Facebook-Gewinnspielen die Gewinner kontaktieren?
Der Ablauf der Gewinnerbenachrichtigung muss bereits in den Teilnahmebedingungen festgelegt sein. So gibt es später keine Unklarheiten und keine datenschutzrechtlichen Probleme.
Gewinner im Originalbeitrag nennen
Die sicherste Methode ist, die Gewinner im ursprünglichen Gewinnspiel-Beitrag zu markieren oder per Kommentar darauf hinzuweisen.
Nur innerhalb dieses Beitrags haben alle Teilnehmer den Teilnahmebedingungen zugestimmt.
Zusätzliche Kontaktaufnahme per Direktnachricht
Viele Unternehmen senden zusätzlich eine Nachricht an den Gewinner. Das ist zulässig, solange der Nutzer vorher über diesen Vorgang informiert wurde. Da Nachrichten von Seiten oft im „Sonstiges“-Ordner landen, sollte im Kommentar darauf hingewiesen werden.
Warum Gewinner nicht in einem neuen Beitrag genannt werden sollten
Ein separater Beitrag oder eine Story führt dazu, dass Nutzer in einem neuen Kontext genannt werden, dem sie nie zugestimmt haben. Das kann aus Sicht des Datenschutzes kritisch sein.
Fazit: Facebook-Gewinnspiele funktionieren – wenn man die Regeln kennt
Gewinnspiele sind ein effektives Mittel, um die eigene Community zu aktivieren und die organische Reichweite zu erhöhen. Doch sie sollten nicht leichtfertig gestaltet werden. Wer die Richtlinien von Facebook und die rechtlichen Vorgaben in Deutschland berücksichtigt, kann vollkommen rechtssicher agieren und gleichzeitig ein professionelles Nutzererlebnis schaffen.
In der Praxis scheitern viele Gewinnspiele an denselben Punkten:
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kein Pflicht-Disclaimer („steht in keiner Verbindung zu Facebook/Meta…“)
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unzureichende Teilnahmebedingungen
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fehlende Datenschutzerklärung
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Aufforderung zum Teilen oder Markieren von Freunden
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Gewinner werden außerhalb des Originalposts bekannt gegeben
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es werden mehr Daten erhoben als nötig
Der Schlüssel liegt in klaren Teilnahmebedingungen, sauberen Datenschutzhinweisen, der korrekten Abwicklung und dem verpflichtenden Meta-Disclaimer. Mit diesen Bausteinen steht einem erfolgreichen Gewinnspiel nichts im Wege.
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Bildquelle(n): Tranmautritam / Canva

In der IT aufgewachsen; im Marketing zuhause. Zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Unternehmergeist und kreativer Content Creator.
