Panoramafreiheit
Die Panoramafreiheit bzw. Straßenbildfreiheit beschreibt das Recht, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Fotos und andere Aufnahmen von dort bestehenden Werken zu erstellen, vervielfältigen und zu veröffentlichen. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht und schließt zudem Hilfsmittel, wie Leitern und Drohnen aus. Drohnenaufnahmen sind also nicht durch die Panoramafreiheit grundsätzlich erlaubt. Beschrieben wird dieses Recht im § 59 des Urheberrechtsgesetz (UrhG).