Darf man Instagram-Posts rechtssicher reposten?
Instagram ist für viele Unternehmen inzwischen ein zentraler Marketingkanal. Fotos von Kunden, Influencern oder Fans eignen sich perfekt, um das eigene Profil mit authentischem Content zu bereichern. Doch so beliebt Reposts sind – viele fragen sich: Ist das überhaupt legal?
Denn Instagram bietet bis heute keine native Repost-Funktion wie Facebooks „Teilen“-Button. Genau daraus entsteht Unsicherheit: darf man fremde Inhalte einfach weiterveröffentlichen? Reicht es, wenn man den Urheber nennt oder drohen sogar rechtliche Konsequenzen? In diesem Beitrag kläre ich auf, was rechtlich erlaubt ist, was nicht und wie du Instagram-Posts rechtssicher repostest.
Hinweis: dies ist keine Rechtsberatung!
Inhaltsverzeichnis
Was Instagram selbst zum Reposten sagt
Instagram untersagt Reposts nicht ausdrücklich. Entscheidend ist jedoch: laut den Nutzungsbedingungen bist du selbst verantwortlich für alle Inhalte, die du veröffentlichst – auch wenn du sie nicht selbst erstellt hast. Damit wird klar: Instagram übernimmt keine Haftung, wenn du fremde Fotos repostest. Du musst also selbst sicherstellen, dass du dazu berechtigt bist.
Was das deutsche Recht zum Reposten sagt
Während Instagram selbst Reposts toleriert, sieht die Rechtslage in Deutschland klarer aus: ein Instagram-Foto ist urheberrechtlich geschützt – egal ob professionell aufgenommen oder per Smartphone geknipst.
Das deutsche Urheberrecht (§§ 15 ff. UrhG) sagt eindeutig: Jede Veröffentlichung eines fremden Fotos braucht eine Erlaubnis des Urhebers. Credit an den Urheber reicht entsprechend nicht aus. Screenshots, Repost-Apps oder Kopieren verändern die Rechtslage nicht.
Damit ist klar: ohne Erlaubnis ist jeder Repost rechtswidrig, selbst wenn du den Urheber verlinkst.
Wie du Instagram-Posts legal reposten kannst
Auch wenn du jedes Foto grundsätzlich nur mit Erlaubnis nutzen darfst, ist der Aufwand geringer, als viele denken. Es muss kein Vertrag verschickt werden – eine einfache Zustimmung reicht völlig aus. Hier die drei wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1. Immer den Urheber nennen – aber Credit ersetzt nie die Erlaubnis: Viele Instagrammer freuen sich über einen Repost, solange sie sichtbar erwähnt werden. Es wird empfohlen, den Urheber gut sichtbar zu nennen und zwar direkt im Beitrag oder in den Kommentaren. Urheberrechtlich reicht das allein nicht aus. In Deutschland ist die Erwähnung zwar Pflicht, aber nicht ausreichend, um die Nutzung zu erlauben.
2. Tools nutzen – aber die Rechtslage bleibt gleich: Du kannst der Einfachheit-halber Reposting-Apps nutzen, die automatisch ein Wasserzeichen des Urhebers einfügen. Das ist spart Zeit, aber ein Wasserzeichen ersetzt nicht die Erlaubnis. Auch das reine Screenshottens eines Beitrags gilt als neue Veröffentlichung und ist ohne Erlaubnis verboten.
3. Erlaubnis einholen – die einfachste und sicherste Lösung
Reicht eine kurze Nachricht? Ja. Du brauchst keinen Vertrag, kein Formular und keine komplizierten Absprachen. Es gibt zwei typische Wege: entweder die Zustimmung per Kommentar. Eine kurze Frage wie „Dürfen wir dein Foto auf unserem Profil teilen?“ reicht völlig. Sobald der Urheber „Ja“ antwortet, ist das eine gültige Einwilligung. Oder die Zustimmung per Direct Message. Über die DM-Funktion lässt sich leicht und schnell eine Zustimmung einholen – besonders wenn du das Foto direkt anhängst. Wichtig: Die Zustimmung dokumentieren (Screenshot reicht).
Praktisches Vorgehen für Unternehmen bei Reposts
Wenn du als Marke häufiger Reposts nutzen möchtest, empfehle ich:
1. Eine feste Routine zum Einholen der Erlaubnis etablieren
Kurze Standardtexte per DM reichen aus.
2. Inhalte dokumentieren
Zustimmungen screenshotten und in einem Ordner speichern.
3. Copyright-Hinweise beachten
Urheber immer nennen – direkt im Posting.
4. Eigene Hashtags nutzen
Viele Marken arbeiten bereits mit Hashtags wie #brandcommunity oder #brandnamefeatured.
Wichtig: Auch das ersetzt nicht die rechtliche Zustimmung, aber es erleichtert die Kommunikation.
Fazit: Reposts sind erlaubt – aber nur mit Erlaubnis
Reposts gehören zu beliebten Formaten auf Instagram. Sie stärken Communities, liefern authentische Inhalte und fördern die Interaktion. Aber: Ohne Erlaubnis ist jeder Repost in Deutschland rechtswidrig, egal wie „normal“ es auf Instagram wirkt. Die gute Nachricht: Eine kurze Zustimmung reicht aus und die meisten Urheber freuen sich sogar darüber. Wenn du also Reposts nutzen möchtest, denke immer daran: Frage nach Erlaubnis.
—
Bildquelle(n): IKEA / Canva

In der IT aufgewachsen; im Marketing zuhause. Zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Unternehmergeist und kreativer Content Creator.
