Gericht verbietet Amazon Dash Buttons

Das Urteil ist nicht nur innovationsfeindlich, es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht.“ So äußerte sich Amazon über die aktuelle Rechtssprechung des Oberlandesgericht (OLG) München. Das münchner Gericht gab am 10.01.2019 der klagenden Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) in zweiter Instanz recht und verurteilte Amazon, die Dash Buttons in Deutschland vom Markt zu nehmen. Was steckt hinter diesem Urteil und welche Folgen hat es für den Online-Giganten Amazon? Alle aktuellen Infos zum Dash Button gibt es hier.

Was sind Amazon Dash Buttons?

Ein Amazon Dash Button ist ein kleiner und unscheinbarer Plastik-Knopf, der einer Klingel ähnelt und über WLAN mit der Amazon-App verbunden ist. Statt eines Klingelschild-Namens, befindet sich ein bekanntes Markenlogo auf dem batteriebetriebenen Dash Button. Per Knopfdruck können Amazon Prime-Kunden so Haushaltsartikel und Artikel des täglichen Bedarfs direkt nachbestellen, ohne sich extra im Online-Shop danach umzusehen. Die Ware hängt vom jeweiligen Dash Button ab, welcher für jeweils 4,99 Euro zu erwerben ist. Den Kaufpreis erhält man allerdings als Gutschrift auf die erste Bestellung angerechnet.

Die Dash Buttons gibt es in unterschiedlichen Varianten zu vielen verschiedenen Haushaltsprodukten, wie zum Beispiel Waschmittel, Kaffee, Katzenfutter, Toilettenpapier oder Zahnpasta. Die Bestellung ist immer an den entsprechend durch das Logo abgebildeten Markenartikel gebunden und lässt sich in den Standardeinstellungen beliebig oft durchführen. Natürlich wird der Verbraucher über die getätigte Bestellung informiert, allerdings ohne diese erneut bestätigen zu müssen. Bisher war es also für Verbraucher möglich, beliebig viele Buttons einfach per Klebestreifen im Haushalt anzubringen und bei Warenknappheit sofort neu zu ordern. Amazon behielt sich allerdings in den Nutzungsbedingungen Preisänderungen und Anpassungen der Artikel vor.

Amazon Dash wurde bereits im September 2016 in Deutschland gestartet. Seit dem gibt es die handlichen Buttons bei Amazon zu erwerben und seit Beginn an wurden diese bereits von Verbraucherschützern kritisiert.

Warum sind Amazon Dash Buttons in Deutschland verboten?

Bereits seit der Einführung des Dash Buttons 2016 haben Verbraucherschützer Amazon dafür abgemahnt, da die Bestellknöpfe gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen sollen. Amazon wehrte sich gegen die Vorwürfe und weigerte sich eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Daraufhin reichte die Verbraucherzentrale NRW eine Unterlassungsklage ein. Die Verbruacherzentrale führte an, dass „nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wird.“

Das Landgericht München gab der Klägerin recht und entschied bereits vor einem Jahr, dass der Dash Button von Amazon wettbewerbswidrig sei, da erst nach dem Bestellvorgang über Pflichtinformationen informiert werde (LG München I, 01.03.2018 – 12 O 730/17). Auch die Änderungsvorbehalte innerhalb der AGB seien laut §§305-310 BGB ungültig. Amazon beteuerte, dass Dash Button und die dazugehörige Amazon-App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebund stehen und war trotz des ersten Rückschlags von der Rechtsgültigkeit der Dash Buttons überzeugt. Amazon ging gegen die Unterlassung in Berufung und führte die Klage vor die nächste Instanz.

Das OLG München richtete nun über den Fall und gab der Verbraucherzentrale NRW recht. Es bekräftigte das Urteil des LG München und verurteilte Amazon, die Dash Buttons in Deutschland nicht länger vertreiben zu dürfen. Die Hauptargumente für die Entscheidung ähneln der Argumentation der Verbraucherzentrale. Die Richter verdeutlichten, dass Amazon die Kunden unmittelbar vor Aufgabe der Bestellung über Preis und die Beschaffenheit der tatsächlichen Ware informieren müsse. Eine Klausel, die eine Änderung der Vertragsbedingungen vorbehält, wurde als unzulässig bewertet. Zusätzlich müssen die Buttons einen deutlichen Hinweis enthalten, dass eine zahlungspflichtige Bestellung aufgegeben wird. Dieser Hinweis zur Zahlungspflicht fehle, sei jedoch bei Verträgen im e-Commerce vorgeschrieben.

Amazon kündigte bereits an, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Da das OLG München die Revision nicht zugelassen hat, ist eine Beschwerde gegen das Urteil nur vor dem Bundesgerichtshof (BGH) möglich.

Die Zukunft des Dash Button von Amazon

Die Entscheidung des OLG München ist eindeutig. Dennoch kündigte Amazon weitere Rechtsschritte zum Abwenden der Unterlassung an. Ob der Konzern damit Aussicht auf Erfolg hat ist fraglich. Amazon kann innerhalb der gesetzten Frist noch Beschwerde einreichen. Daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es wurde allerdings für vorläufig vollstreckbar erklärt. Das bedeutet, dass die Verbraucherzentrale ab sofort einen Verkaufsstop erwirken kann. Noch hat diese die vorläufige Vollstreckbarkeit allerdings nicht durchgesetzt.

Dass damit der Amazon Dash Button in Deutschland abgeschrieben ist, halte ich dennoch für unwahrscheinlich. Das Urteil schreibt lediglich eine Unterlassung des Vertriebs von Amazon Dash Buttons in der aktuellen Form vor. Durch Anpassungen der Dash Buttons, sollte eine rechtskonforme Umsetzung nicht all zu schwer sein. Die einfachste Möglichkeit ist es, durch den Dash Button die Artikel vorerst in den Warenkorb von Amazon zu legen, die genauen Produktangaben und Preise an den Kunden zu senden und erst nach erneuter Bestätigung die Bestellung auszuführen. Auch die Verbraucherzentrale NRW fordert kein sofortiges Verbot von Amazon Dash, sondern rechtskonforme Anpassungen.

Laut Amazon verzeichnete der Dash Button bereits einen Rückgang der Verkaufszahlen. Dies hängt allerdings auch mit der Verbreitung von Smart Home-Geräten zusammen. Mittels Amazon Echo lassen sich noch einfacher als mit dem Dash Button per Sprachbefehl Bestellungen über Alexa aufgeben. Möglicherweise befürchtet Amazon auch dort eine rechtliche Einschränkung. Welche Auswirkungen die aktuellen Ergebnisse für Bestellungen mittels Smart Home-Assistent haben, bleibt jedoch abzuwarten.

 

Bildquelle(n): Rawpixel / Unsplash

Nils Wessel

In der IT aufgewachsen; im Marketing zuhause. Zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Unternehmergeist und kreativer Content Creator.

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